(München) In seiner Sitzung am 7. Mai 2026 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio Oberland als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.
Die Veränderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (IBV) ergibt sich aus dem Ausstieg der Radio und TV GAP-GmbH Programmanbieter aus dem Hörfunkangebot Radio Oberland. Die Anteile will die bestehende Gesellschafterin SeitWerk GmbH vollständig übernehmen, so dass diese nach Vollzug 99 Prozent an der Anbietergesellschaft hält (ein Prozent bleibt bei der Zeitungsverlag Oberbayern GmbH & Co. KG).
Der Medienrat entschied: Die IBV-Änderung dient der wirtschaftlichen Stärkung und damit dem Erhalt des Angebots und der Programmvielfalt. Auswirkungen auf das Informationsgefüge seien nicht zu befürchten.
zur Meldung TOP 07 (Hrsg.: Bayerische Landeszentrale für neue Medien)
