(München) In seiner Sitzung am 7. Mai 2026 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.
Die Veränderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (IBV) betrifft die vollständige Übernahme der Anteile der NWZ Funk und Fernsehen GmbH & Co.KG (NWZ) mit Sitz in Niedersachsen der Hörfunkangebote ROCK ANTENNE und Rock Antenne Bayern (18,5%) durch die Antenne Bayern GmbH & Co. KG, die eine vielschichtige Gesellschafterstruktur aufweist.
Der Medienrat hält dies für medienrechtlich unbedenklich. Auswirkungen auf das Informationsgefüge seien nicht zu befürchten.
zur Meldung TOP 08 (Hrsg.: Bayerische Landeszentrale für neue Medien)
