(Potsdam) Das Brandenburger Kabinett hat heute (03.03.26) der Novelle des „Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg“ zugestimmt. Damit wird der rechtliche Rahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie für private Rundfunk- und Telemedienanbieter strukturell neugestaltet und weiterentwickelt.
Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit der Neufassung des Staatsvertrags reagieren wir auf die Veränderungen im Bereich der privaten Medien und sichern die Zukunftsfähigkeit des Medienstandortes Berlin-Brandenburg. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung. Die neuen Regelungen sorgen zugleich für mehr Transparenz und mehr Wirtschaftlichkeit. Die Vorgaben zur Haushalts- und Wirtschaftsführung werden präzisiert und für das Amt der Direktorin oder des Direktors wird eine Vergütungsobergrenze eingeführt. Damit sorgen wir für eine verantwortungsvolle, wirtschaftliche und kontrollierte Verwendung der Rundfunkbeiträge.“
Mit den neuen Regelungen im Staatsvertrag kann die mabb ihrem Überwachungs- und Regulierungsauftrag noch besser nachkommen. Durch eine verbesserte finanzielle Ausstattung infolge der Reduzierung des Vorwegabzugs sowie der Weiterentwicklung des Medienrats zu einem Sachverständigengremium werden die institutionellen Voraussetzungen hierfür gestärkt. Die Medienanstalt sichert die Angebots- und Anbietervielfalt, gewährleistet damit freie Meinungsbildung und vermittelt Informations- und Nachrichtenkompetenz. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
Über die mabb wird privaten Rundfunkveranstaltern künftig ermöglicht, aktuelle lokaljournalistische Nachrichten und Informationsangebote noch präziser in die Fläche zu bringen.
Darüber hinaus schafft der Staatsvertrag verlässliche Rahmenbedingungen für den sukzessiven Umstieg vom analog-terrestrischen Hörfunk über Ultrakurzwelle (UKW) auf digital-terrestrische Ausspielwege (DAB+).
Parallel zur Brandenburger Befassung hat heute auch der Berliner Senat dem Entwurf des Staatsvertrags über private Medien in Berlin und Brandenburg zugestimmt. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder Berlin und Brandenburg wird das Ratifikationsverfahren in den beiden Landesparlamenten eingeleitet. Ziel ist es, die Neuregelungen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen.
