(München) Es soll weniger öffentlich-rechtliche Radioprogramme geben. So haben es die Bundesländer beschlossen. Der BR muss daher vier kleinere Wellen streichen. 2027 ist es soweit. Was eingestellt wird und welche Sender weiter zu hören sind: Ein Überblick.
Er wird das öffentlich-rechtliche Angebot in Deutschland verändern: Der Reformstaatsvertrag, den die Bundesländer vereinbart haben. Noch ist er nicht von den Landtagen ratifiziert und es ist auch noch nicht klar, wie alle Vorgaben genau umgesetzt werden sollen. Aber in einem Punkt herrscht bereits Klarheit: Ab 2027 sollen statt bisher 69 künftig nur noch 53 öffentlich-rechtliche Radioprogramme über UKW oder Digitalradio gesendet werden dürfen. Die Verantwortlichen der ARD, zu der auch der Bayerische Rundfunk gehört, haben jetzt entschieden, wie sich das Radioangebot verändern soll.
Welche BR-Angebote fallen weg?
Der BR stellt nur Radioprogramme ein, die ausschließlich über Digitalradio verbreitet werden. Dies sind:
- Puls Radio: Das Angebot ist Teil des jungen Content-Netzwerks des BR. Inhalte von Puls werden künftig in den Sozialen Medien, auf Podcast-Plattformen, bei YouTube oder bei Funk, dem Angebot von ARD und ZDF für jüngere Menschen, zu finden sein.
- BR Schlager: Die Schlager-Community soll ab 2027 durch ein neues digitales Angebot in der ARD Audiothek angesprochen werden. Der BR beteiligt sich an den Überlegungen zum Aufbau dieses Angebots.
- BR24 live: Das Programm überträgt zum Beispiel Bundestagsdebatten oder Sportevents live.
- BR Verkehr: Dort werden automatisierte Verkehrsmeldungen in Dauerschleife gesendet.
Welche BR-Programme bleiben bestehen?
Die Programme von Bayern 1, Bayern 2, Bayern 3, BR24 Radio und BR Heimat bleiben bestehen. Auch BR Klassik wird es weiter geben. Der Sender soll allerdings stärker mit anderen ARD-Programmen kooperieren.
Die politischen Hintergründe der Reform
Die Veränderungen gehen auf Vorgaben der Bundesländer zurück. Sie sind zuständig, weil Medienpolitik in Deutschland Ländersache ist. Dabei gilt: Die Politik gibt den Rahmen vor, einen Einfluss auf konkrete Inhalte haben sie nicht.
Im vergangenen Jahr hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten weitreichende Vorschläge für Reformen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern präsentiert, also ARD, ZDF und Deutschlandradio. Nach Ansicht der Länderchefs sollen diese sparen und gleichzeitig mehr Geld für neue digitale Angebote, etwa für ein jüngeres Publikum, bereitstellen.
Der BR im Vergleich mit anderen ARD-Anstalten
Mit Blick auf die Radioangebote hatten sich die Länder darauf geeinigt, dass jede der neun in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich vier terrestrisch gesendete Radioprogramme anbieten darf.
Dazu kommt eine weitere Welle pro jeweils sechs Millionen Einwohner im Sendegebiet.
Für den BR ergeben sich daraus sechs Wellen. Auch andere ARD-Anstalten haben angekündigt, mehrere Radioprogramme zu streichen oder zusammenzulegen, um diese Vorgabe umzusetzen. MDR Klassik, MDR Schlagerwelt und NDR Schlager werden eingestellt. Mehrere Jugendwellen werden ab 2027 kooperieren, genau wie die Nachrichtenkanäle SWR Aktuell und HR Info. Welche Summe durch die Maßnahmen tatsächlich eingespart werden kann, ist unklar.
Auch das Fernsehen muss Kanäle streichen
Veränderungen sind auch beim Fernsehen geplant. Es geht um Spartenkanäle, die stärker zusammenarbeiten oder wegfallen sollen. Dazu zählen im Kulturbereich 3Sat oder der deutsch-französische Kanal Arte. Auch Infosender wie Phoenix, Tagesschau24 oder ZDFinfo könnten zusammengelegt werden. Konkrete Pläne zur Umsetzung gibt es noch nicht. Fest steht allerdings, dass sogenannte Hauptprogramme wie Das Erste, das ZDF, aber auch das BR Fernsehen nicht zur Debatte stehen.