[Halle] Die neuen Sendernetze für die Verbreitung von Digitalradio im DAB+ Standard und Terrestrischen Fernsehen im DVB-T/T2 Standard sind in Betrieb. Damit ist In der Regel auch der Empfang der Programme in geschlossenen Räumen ermöglich. Trotzdem kann es selbst in den Kernversorgungsbereichen vorkommen, dass bei innenliegenden Verkaufsräumen ein Empfang im Raum nicht möglich ist. In solchen Fällen kann die Montage eines „Repeaters“, der das Sendesignal mittels einer außen am Gebäude angebrachten Antenne empfängt, es wieder verstärkt und über ein Kabel einer im Gebäude montierten Sendeantenne zuführt, hilfreich sein. Aus rechtlichen Gründen darf ein Repeater erst nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen werden. Um die Genehmigungsverfahren so einfach wie möglich zu gestalten, haben die Netzbetreiber eine gemeinsame „Repeaterstelle“ eingerichtet. Diese stellt die entsprechende Genehmigung aus, welche auf Nachfrage der Bundesnetzagentur vorzulegen ist.
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