(München) Gemäß einer Bekanntmachung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien vom 22.12.2025 werden Zuweisung von digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten in dem zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10A, Mittelfranken 8C und Oberfranken 10B ausgeschrieben. Vorausgegangen war der Widerruf der Ausschreibung vom 25.03.25.
Im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10A, Mittelfranken 8C und Oberfranken 10B steht jeweils eine DAB-Kapazität von 54 Capacity Units (CU) zur Verfügung. Damit kann bei Nutzung des Standardfehlerschutzes PL EEP 3A eine Nettodatenrate von jeweils 72 kbit/s erreicht werden. Für dieses Netz kann auch der etwas schwächere Fehlerschutz PL EEB 3B genutzt werden. Mit diesem Fehlerschutz kann eine Nettodatenrate von 96 kbit/s erreicht werden. Die Landeszentrale schreibt aufgrund ihrer Konzeptverantwortung alle hier gegenständlichen DAB-Netze als zusammenhängendes Verbreitungsgebiet aus. Eine Auseinanderschaltung des Angebots der positiv beschiedenen Bewerberin oder des Bewerbers wird nicht möglich sein und im Bescheid untersagt. Ebenfalls darf Werbung nicht auseinander geschaltet werden.
Die Kapazität im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10A, Mittelfranken 8C und Oberfranken 10B steht ab dem 01.07.2026 für die Nutzung zur Verfügung. Die Aufschaltung des Angebots muss spätestens zum 01.10.2026 erfolgen.
Das medienrechtliche Versorgungsgebiet, welches im Bescheid bindend durch die Landeszentrale festgelegt wird, sind die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Oberbayern und Schwaben.
Die Übertragungskapazitäten werden befristet auf bis zu zehn Jahre zur Nutzung ausgeschrieben. Die Zuweisungsdauer im Einzelfall steht im Ermessen der Landeszentrale.
Interessierte Bewerber werden aufgefordert, bis spätestens 03.02.2026, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist) eine verbindliche Bewerbung bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Heinrich-Lübke-Str. 27, 81737 München, einschließlich aller Anlagen, einzureichen. Die Landeszentrale kann weitere Nachweise verlangen.
zur Ausschreibung (Bayerische Landeszentrale für neue Medien)
