Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag positiv für das duale Rundfunksystem in Deutschland

(Berlin) Die Medienanstalten begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Die Entscheidung, den Medienänderungsstaatsvertrag und damit die geplante Beitragserhöhung ab 20.07.2021 übergangsweise für gültig zu erklären, schafft Rechts- und Planungssicherheit. Auch die für die Sicherung von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit zuständigen Landesmedienanstalten erhalten damit für ihre Aufgabenerfüllung eine verlässliche Finanzierung. Die Zuständigkeit der 14 Landesmedienanstalten…